Beitragsänderung in der Pflegeversicherung


Die gesetzliche Pflegeversicherung wird in zwei Schritten reformiert: Zum 1. Juli 2023 soll die Finanzgrundlage stabilisiert werden. Das ermöglicht dringende Leistungsverbesserungen bereits zum Januar 2024. Und in einem zweiten Schritt werden sämtliche Leistungsbeträge zum 1. Januar 2025 nochmals spürbar angehoben.

In der Übergangszeit ist der Nachweis wie oben beschrieben zu erfolgen und auf eine Prüfung wird bis zur Einführung des digitalen Verfahrens verzichtet.

Nach dem aktuellen Entwurf wurde die bisherige Übergangsfrist zum 31.12.2023 überarbeitet, d.h. die Nachweise können bis zum 30.06.2025 eingereicht werden und gelten rückwirkend zum 01.07.2023.